Betäubungsmitteltresore
- Gesetzlich vorgeschriebene Aufbewahrung von BTM (Betäubungsmittel)
- Eine Plakette sichert Ihnen die Zertifizierung und den Nachweis nach EN 1143-1 Widerstandsgrad 1
- Schutz vor unbefugtem Zugriff geeignet für Apotheken, Krankenhausapotheken, Arztpraxen, Alten- und Pflegeheimen, Pharmaunternehmen und Arzneimittelhandel
Als verantwortlicher Betreiber einer Apotheke ist die pharmazeutische Betreuung Ratsuchender und der Handel mit Arzneimitteln Ihr hauptsächlicher Aufgabenbereich. Bestimmte Substanzen unter den Arzneimitteln fallen dabei auch in behördlich kontrollierte und regulierte Bereiche